22 - Strafrecht III [ID:44439]
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Gut, also von meiner Seite spricht nichts dagegen, dass wir anfangen. Es fühlt sich

zwar ein bisschen an wie eine PÜ in einem zu großen Raum, aber gut, ich komme dann

einfach zu Ihnen, wenn Sie nicht zu mir kommen. Mein Name ist Floria Nikola, ich bin wissenschaftlicher

Mitarbeiter bei Herrn Kuttlich im Lehrstuhl und noch momentan noch, das ist gerade in den Endphasen

meines Dissertationsprojekts Mitglied im Graduiertenkolleg Cyberkriminalität und

forensische Informatik. Das ist ein glücklicher Zufall, dass Herr Kuttlich gerade diese Woche auf

Seminarfahrt ist, weil mir dann die Freude zuteil wird, die Computerdelikte zu besprechen und nicht

andere Delikte, die es auch hätten werden können, die ich zwar auch gerne mache, aber das ist eine

ganz nette Fügung. Was sind Computerdelikte überhaupt? Das gucken wir uns heute an, so einen

groben Überblick dadurch. Wir gehen da mal so im Schweinsgalopp drüber, machen aber ein paar

Stationen an einigen wichtigen Punkten. Jetzt werden Sie sagen, was soll ich denn überhaupt

mit Computerdelikten anfangen? Muss ich die überhaupt fürs Examen können? Ja, müssen Sie.

Ein Teil von dem, was wir heute besprechen, ist zwar nach der JAPO ausgeschlossen, aber die JAPO

sagt auch ganz explizit, dass auch die Sachen, die nicht explizit abgefragt werden können,

implizit abgefragt werden können, sofern es sich nicht auf Detailwissen bezieht, sondern auf

überblickartiges Wissen. Aber der Gutteil dessen, was wir heute besprechen, ist tatsächlich auch

Teil des Pflichtstoffs. Zudem nimmt die Praxisrelevanz zu und wenn die Praxisrelevanz von

etwas zunimmt, dann nimmt irgendwann auch die Prüfungsrelevanz von etwas zu. Also ich an

Ihrer Stelle würde heute auch hier sitzen, die, die jetzt nicht hier sitzen und auch nicht zu Hause

live vor der V-Mediathek sozusagen folgen, denen geht was verloren. Das nur als kurzer

Disclaimer. Aber was ist überhaupt Cyberkriminalität? Das zum Beispiel, das könnte was mit Computerdelikten

zu tun haben. Also da hat jemand sich Fahrzeugdaten zunutze gemacht, hat die ausgespäht und mit diesen

Daten dann seine Ex-Freundin, in dem Fall glaube ich, was eine beliebige Frau gibt, aber auch Fälle,

wo das Ex-Freundinnen und Ex-Freund getroffen hat, da kann man dann an den Daten des vernetzten

Fahrzeugs mal sehen, was dann die die Angebetete oder der Angebetete so treibt. Das ist was, was

möglicherweise in den Bereich von den Computerdelikten fallen kann. Phänomenologisch ist auch das

sicherlich ein Angriffspunkt für die Computerdelikte. Ich würde mal sagen, dass 90% der Leute, die hier

sind, die Applikation WhatsApp benutzen, diesen Nachrichtendienst. Da gab es letztens erst wieder

eine neue Sicherheitsleck, also auf Daten zugreifen, auf die man keinen Zugriff haben darf und das dann

vielleicht noch irgendwo File bieten für viel Geld im Darknet. Das ist natürlich auch Computerdelikt,

mehr oder weniger. Wir gucken uns auch gleich mal an im Detail, worum es geht. Das ist auch Computerdelikt,

klassischer Fall von Ransomware. Da wird irgendwo Software gesperrt oder Zugriff auf Daten werden

gesperrt und das kann dann auch mal große Auswirkungen haben. Das kann mal dazu führen,

dass irgendwelche Websites zeitlang nicht erreichbar sind. In dem Fall hat das Ganze ein Softwareunternehmer

aus den USA getroffen und dieser Softwareunternehmer, der betreibt unter anderem, am stärksten betroffen

davon war die schwedische Supermarktär de Coop, weil das gesamte Bezahlsystem von diesem System abhing,

was man da angegriffen hat. Das führte dann dazu, dass die Hacker ungefähr 600 Millionen Lösegeld

gefordert haben. Diese 600 Millionen sind aber schwedische Kronen. Momentan stehen die

schwedischen Kronen ein bisschen schlecht, um die 53, 54 Millionen Euro, immer noch ganz anständig.

Betroffen davon waren aber auch Startons Jernberger, das sind die schwedischen

Eisenbahngesellschaften. Da ging nicht mehr viel und auch eine relativ große Apothekenkette konnte

man nicht einkaufen. Wer hat sich darüber gefreut? Die schwedische Supermarktär de Ica, weil alle

dort einkaufen mussten, aber die steckten nicht hinter dem Angriff, sondern es war ein internationaler

Angriff. Man vermutet russische Hacker dahinter harmlos im Vergleich zu dem, denn da konnte eine

Frau nicht ins Krankenhaus eingeliefert werden, weil die Klinik sich abmelden musste, alle Betten

mussten bzw. alles in der Notaufnahme musste abgemeldet werden aus dem zentralen System,

weil es einen Angriff auf die IT-Systeme dieses Krankenhauses gab. Die Frau musste dann 50 Kilometer

quer durch Nordrhein-Westfalen gefahren werden und ist, bis sie dann tatsächlich ärztliche Versorgung

zugeführt werden konnte, verstorben. Mittlerweile zweifelt man die Kausalität zwischen Tod und dem

Angriff an. Staatsanwaltschaft ermittelt noch und dann passiert auch mal so etwas, dass es einen

Teil einer Videoserie :

Zugänglich über

Offener Zugang

Dauer

01:29:30 Min

Aufnahmedatum

2023-01-19

Hochgeladen am

2023-01-20 00:09:06

Sprache

de-DE

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